Linhart Apartments in Obertauern
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Appartements
Appartementhotel Linhart GmbH | Stand: September 2026
Vertragspartner und Kontaktdaten
Appartementhotel Linhart GmbH
Nibelungengasse 75, 8010 Graz, Österreich
Standort der Appartements: Ringstraße 9–11, A-5562 Obertauern
FN 436391 b | UID-Nr. ATU69752715
E-Mail: info@linhart-obertauern.at | Web: www.linhart-obertauern.at
Telefon: +43 (0) 664 / 21 31 878
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die entgeltliche, vorübergehende Überlassung von Appartements zur Beherbergung (Beherbergungsvertrag) zwischen der Appartementhotel Linhart GmbH (im Folgenden „Beherberger“ oder „wir“) und ihren Gästen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten nicht für Verträge über die dauerhafte Wohnraummiete im Sinne des § 1 Abs. 2 Ziff. 1 MRG.
(2) Die AGB richten sich in erster Linie an Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, gelten aber auch für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Bestimmungen, die nur für Unternehmer gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Gastes gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf solche Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Beherbergungsverträge, selbst wenn nicht erneut auf sie Bezug genommen wird.
(5) Es gilt die AGB-Fassung, die bei Erhalt der Buchungsbestätigung gültig ist. Die AGB sind auf unserer Website www.linhart-obertauern.at abrufbar und werden dem Gast mit unserer Antwort auf seine Buchungsanfrage, jedenfalls aber vor Vertragsschluss, per E-Mail übermittelt. Eine einseitige nachträgliche Änderung der AGB zu Lasten des Gastes ist ausgeschlossen.
(6) Die Unter- oder Weitervermietung eines Appartements sowie die Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(7) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsabschluss
(1) Darstellungen unserer Appartements und Preise auf der Website und in Prospekten sind freibleibend und keine verbindlichen Angebote. Buchungen erfolgen direkt bei uns, üblicherweise per E-Mail an info@linhart-obertauern.at. Die Buchungsanfrage des Gastes ist ein Vertragsangebot. Wir teilen dem Gast Verfügbarkeit und Preis mit. Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail zustande und wird erst mit Eingang der Anzahlung wirksam (§ 5 Abs 2). Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Zugang der Anfrage und ist keine Annahme und sohin keine Willenserklärung.
(2) Vertragspartner ist der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bucht. Gäste sind alle Personen, die die Beherbergung tatsächlich in Anspruch nehmen. Der Besteller haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag neben den Gästen, für die er gebucht hat, zur ungeteilten Hand. Bei Buchungen durch Unternehmer ist die buchende Gesellschaft Vertragspartner.
(3) Der Gast hat die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen. Weicht sie vom Buchungswunsch ab, ist dies unverzüglich zu beanstanden. Gegenüber Unternehmern gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vereinbart, wenn nicht unverzüglich (binnen drei Werktagen) widersprochen wird. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn wir in der Buchungsbestätigung auf die Bedeutung des Schweigens ausdrücklich hingewiesen haben.
(4) Der Gast versichert, geschäftsfähig zu sein. Minderjährige dürfen nur durch ihre gesetzlichen Vertreter oder mit deren Zustimmung buchen.
(5) Die Hausordnung wird mit der Buchungsbestätigung übermittelt und ist Vertragsbestandteil.
(6) Mündliche Nebenabreden und Zusagen sind gegenüber allen Vertragsparteien erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
§ 3 Leistungen und Ersatzunterkunft
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung (Appartement, Personenzahl, Zeitraum, vereinbarte Nebenleistungen). Nebenleistungen, z. B. Parkplatz, Wäscheservice, Zusatz- oder Kinderbett, sind nur geschuldet, wenn sie bestätigt oder im Tarif enthalten sind. Der Wäscheservice umfasst ausschließlich Bettwäsche, Tischwäsche, Geschirrtücher und Handtücher. Ein Frühstück wird nicht angeboten, angeboten wird lediglich Frühstücksgebäck, welches im Entgelt enthalten ist. Die Gebühr für die Endreinigung ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
(2) Die Appartements sind mit dem für die jeweilige Kategorie üblichen Standard ausgestattet. Beschreibungen und Abbildungen sind nach bestem Wissen erstellt. Geringfügige, sachlich gerechtfertigte und dem Gast zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.
(3) Wir können dem Gast ein gleichwertiges Ersatzappartement zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist, etwa weil das gebuchte Appartement unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder wichtige betriebliche Maßnahmen dies erfordern. Mehraufwendungen für die Ersatzunterkunft tragen wir.
(4) Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen (z. B. für Reinigung, Wartung und Schlüsselübergabe).
(5) Wünscht der Gast Leistungen, die nicht zum vereinbarten Umfang gehören (z. B. Öffnen der Tür bei liegengelassenem Schlüssel, Botenfahrten), können wir dafür ein angemessenes Entgelt nach tatsächlichem Aufwand verrechnen. Verbraucher werden vorab über die Kostenpflicht informiert.
§ 4 An- und Abreise, Belegung
(1) Das Appartement steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise hat bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Ist absehbar, dass der Gast später ankommt (z. B. wegen Stau oder Wetter), hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Eine Vereinbarung im Voraus ist nicht erforderlich. Mit der Mitteilung gilt der spätere Ankunftszeitpunkt als vereinbart. Eine Anreise vor 15:00 Uhr ist nur nach Absprache mit uns möglich. Wird ein Appartement erstmals vor 6:00 Uhr früh in Anspruch genommen, zählt die vorhergehende Nacht als erste Nacht.
(2) Am Abreisetag ist das Appartement bis 10:00 Uhr geräumt zu übergeben. Bei verspäteter Räumung können wir ein zusätzliches Entgelt verlangen, und zwar 50 % des Tagespreises bei Räumung bis 18:00 Uhr und 100 % danach. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich oder kontaktlos nach den Anweisungen, die dem Gast vor der Anreise mitgeteilt werden. Bei Verlust eines Schlüssels hat der Gast die tatsächlich entstehenden Kosten für Ersatz und erforderlichenfalls für den Austausch der Schließanlage zu ersetzen.
(4) Das Appartement darf nur von der gebuchten Personenzahl bewohnt werden. Eine Mehrbelegung bedarf unserer vorherigen Zustimmung und erhöht das Entgelt auf den für die tatsächliche Belegung üblichen Preis. Bei Mehrbelegung ohne Zustimmung sind wir berechtigt, die Aufnahme der zusätzlichen Personen zu verweigern bzw. nach erfolgloser Aufforderung den Vertrag gemäß § 7 aufzulösen.
(5) Ein Mindestaufenthalt gilt, sofern er in Angebot oder Buchungsbestätigung ausgewiesen ist. Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf unserer Zustimmung.
§ 5 Preise, Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise in Euro je Appartement und Nacht bzw. je Leistung. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern gegenüber Unternehmern nicht ausdrücklich netto ausgewiesen wird. Nicht enthaltene Abgaben (insbesondere Ortstaxe bzw. Nächtigungsabgabe nach den landesgesetzlichen Bestimmungen) werden gesondert ausgewiesen und sind zusätzlich zu bezahlen. Die Preise bleiben ab Buchungsbestätigung unverändert.
(2) Der Vertrag wird erst mit Eingang der Anzahlung auf unserem Konto wirksam. Die Höhe der Anzahlung ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Sie ist innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsbestätigung zu überweisen. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, wird der Vertrag nicht wirksam. Wir sind dann an die Buchungsbestätigung nicht mehr gebunden und können das Appartement anderweitig vergeben. Den Restbetrag stellen wir dem Gast in Rechnung. Er ist nach Übermittlung der Rechnung, spätestens jedoch 14 Tage vor Anreise, zu überweisen. Wird die Buchung weniger als 14 Tage vor Anreise bestätigt, ist das gesamte Entgelt als Anzahlung sofort fällig. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang auf unserem Konto. Langt der Restbetrag trotz Nachfrist nicht ein, können wir nach § 7 zurücktreten.
(3) Die Zahlung des Entgelts (Anzahlung und Restbetrag) erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Überweisungsspesen trägt der Gast. Die Ortstaxe ist wahlweise vorab gemeinsam mit dem Entgelt per Überweisung oder vor Ort in bar zu bezahlen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern die vereinbarten Verzugszinsen von 8 % p.a., gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie der Pauschalbetrag für Betreibungskosten nach § 458 UGB. Darüber hinaus sind notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
(5) Der Gast kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Verbrauchern steht die Aufrechnung zusätzlich zu, wenn die Gegenforderung mit ihrer Zahlungsverbindlichkeit in rechtlichem Zusammenhang steht oder bei uns Zahlungsunfähigkeit eintritt.
(6) Uns stehen die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte an den vom Gast eingebrachten Sachen zu (§ 970c, § 1101 ABGB).
§ 6 Rücktritt und Stornierung durch die Vertragspartner
(1) Erklärungen nach diesem Paragraphen haben schriftlich zu erfolgen (E-Mail an info@linhart-obertauern.at genügt). Sie müssen innerhalb der jeweiligen Frist beim Vertragspartner eingelangt sein.
(2) Annullierung ohne Stornogebühr: Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag können beide Vertragspartner, also sowohl der Gast als auch der Beherberger, den Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr auflösen. Bereits geleistete Zahlungen werden binnen 14 Tagen rückerstattet.
(3) Annullierung mit Stornogebühr: Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist eine Stornogebühr im Ausmaß des Appartementpreises für drei Nächte, höchstens jedoch des Gesamtpreises, zu entrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet, ein Überschuss wird binnen 14 Tagen rückerstattet.
(4) Wird der Vertrag erst innerhalb der in Abs 2 bzw. Abs 3 genannten Frist geschlossen, steht das jeweilige Rücktrittsrecht nicht zu. Es gilt Abs 5.
(5) Nichtinanspruchnahme: Nimmt der Gast das bestellte Appartement bzw. die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Wir bringen jedoch in Abzug, was wir uns durch die Nichtinanspruchnahme ersparen oder durch anderweitige Vermietung erhalten. Erfahrungsgemäß betragen die Ersparnisse 20 % des Appartementpreises. Dem Gast bleibt der Nachweis einer höheren Ersparnis vorbehalten. Wir sind verpflichtet, uns den Umständen entsprechend um eine anderweitige Vermietung zu bemühen (Schadensminderungspflicht).
(6) Nichtanreise: Erscheint der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und wurde kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart oder uns mitgeteilt (§ 4 Abs 1), sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Gast bereits gezahlt, bleibt das Appartement bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Tages reserviert. Der Entgeltanspruch nach Abs 5 bleibt unberührt.
(7) Vorzeitige Abreise: Reist der Gast vorzeitig ab, gilt Abs 5 sinngemäß.
(8) Die Stornogebühr ist eine pauschalierte Entschädigung. Das gerichtliche Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB) und der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben unberührt.
(9) Eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich und gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, als Stornierung und Neubuchung nach diesen Bedingungen.
(10) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Darauf weisen wir in der Buchungsbestätigung gesondert hin.
§ 7 Auflösung durch den Beherberger aus wichtigem Grund
(1) Wir sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn
a) der Restbetrag trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht gezahlt wird;
b) die Buchung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. Identität, Personenzahl, Zweck des Aufenthalts) erfolgt ist;
c) das Appartement ohne unsere Zustimmung untervermietet, Dritten überlassen oder zu anderen als Beherbergungszwecken genutzt wird;
d) der Gast oder seine Begleiter das Appartement erheblich nachteilig gebrauchen, die Hausordnung nach Abmahnung wiederholt oder erheblich verletzen oder durch rücksichtsloses oder grob ungehöriges Verhalten die übrigen Hausbewohner oder Nachbarn nachhaltig stören oder gefährden;
e) der Gast eine vorgelegte Rechnung trotz Aufforderung innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt;
f) sich der Gast oder seine Begleiter einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen Eigentum, Sittlichkeit oder körperliche Sicherheit schuldig machen.
(2) Liegt der Grund in der Sphäre des Gastes, bleibt unser Entgeltanspruch nach § 6 Abs 5 bestehen. Der Gast hat das Appartement unverzüglich zu räumen. Im Fall von lit a) gelten, sofern die Nachfrist vor Ablauf der Fristen des § 6 Abs 2 bzw. Abs 3 endet, deren Rechtsfolgen sinngemäß.
(3) Liegt der Grund in Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt nach § 8), erstatten wir geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen. Schadenersatzansprüche des Gastes, insbesondere auf Ersatz von Anreise- oder Drittkosten, bestehen in diesem Fall nicht, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt sind von außen kommende, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, z. B. Naturkatastrophen, Lawinen- und Hochwassergefahr, Epidemien, Krieg, behördliche Anordnungen oder Sperren, Streik.
(2) Machen solche Ereignisse die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unzumutbar, sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag kostenfrei aufzulösen. Wir informieren den Gast unverzüglich.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise- und Drittkosten, sind ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
§ 9 Pflichten des Gastes, Hausordnung
(1) Der Gast hat das Appartement, das Inventar und die Außenanlagen pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung wird dem Gast mit der Buchungsbestätigung übermittelt, ist Vertragsbestandteil und liegt zusätzlich im Appartement auf. Die Nachtruhe richtet sich nach der Hausordnung. Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.
(2) Schäden sowie bereits bei Ankunft festgestellte Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Begleiter sowie andere Personen, für die er einzustehen hat, schuldhaft am Appartement, am Inventar oder an Dritten verursachen.
(4) In allen Innenräumen gilt ein Rauchverbot. Bei Verstoß können wir eine angemessene Reinigungspauschale für die Sonderreinigung sowie den Ersatz eines nachweislichen Ausfalls verrechnen, pauschal bis zu € 200. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Haustiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mitgebracht werden, dafür kann ein angemessener Zuschlag von € 100 je Aufenthalt verlangt werden. Der Gast haftet für Schäden durch mitgebrachte Tiere nach den Vorschriften für Tierhalter (§ 1320 ABGB). Die Tiere sind ordnungsgemäß zu verwahren und ist jegliche Lärmbelastung etc. zu unterbinden.
(6) Die Endreinigung ist im Entgelt enthalten. Das Appartement ist besenrein zu hinterlassen, Geschirr ist sauber zu verräumen, Müll ist zu entsorgen, und Lebensmittel und persönliche Gegenstände sind mitzunehmen. Bei besonderer Verschmutzung, die über die übliche Nutzung hinausgeht (z. B. Verunreinigung von Textilien, Polstern oder Böden, Entsorgung zurückgelassenen Mülls oder Sperrmülls, Beseitigung von Gerüchen), verrechnen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand (Arbeitszeit, Material, beauftragte Dritte) oder alternativ eine angemessene Pauschale von bis zu € 150 inkl. USt. Auf Verlangen legen wir den Aufwand detailliert offen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
(7) Der Betrieb mitgebrachter elektrischer Geräte, die nicht zum üblichen Reisebedarf gehören (z. B. Heizgeräte, Kochplatten), bedarf unserer Zustimmung. Das Anbringen von Dekoration und Veranstaltungen im Appartement sind ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.
(8) Beim Verlassen des Appartements sind Fenster und Türen zu schließen, Heizkörper auf niedrige Stufe zu stellen sowie Licht und elektrische Geräte auszuschalten.
(9) Wir haben Zutritt zum Appartement, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. Wartung, Kontrolle) erforderlich ist, bei Gefahr im Verzug jederzeit. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist Rücksicht zu nehmen, und er wird vorab informiert, sofern dies zumutbar und möglich ist.
(10) Winterverhältnisse: Zugangswege, Stiegen, Parkplatz und Außenbereiche können schnee- oder eisbedeckt und glatt sein. Wir führen den Winterdienst im Rahmen des Zumutbaren durch. Der Gast hat sich auf die Verhältnisse einzustellen, insbesondere geeignetes Schuhwerk zu tragen, Wege und Stiegen vorsichtig zu begehen und auf Dachlawinen und Eiszapfen zu achten. Gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten werden. Die gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt unberührt.
(11) Parkplatz: Parkplätze dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen benutzt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Ein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag kommt nicht zustande (§ 12 Abs 4). Auf unsere Aufforderung hat der Gast sein Fahrzeug umzustellen, wenn dies für die Schneeräumung erforderlich ist.
§ 10 Sauna, Dampfbad und Hausbar
(1) Die Benutzung von Sauna und Dampfbad ist im Entgelt für die Nächtigung enthalten und richtet sich nach der Hausordnung. Die Betriebszeiten sind der Hausordnung zu entnehmen.
(2) Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast bestätigt, gesundheitlich dafür geeignet zu sein. Personen mit Vorerkrankungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck) und Schwangeren wird vorab ärztliche Rücksprache empfohlen. Kinder bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener benutzen. Es besteht keine Badeaufsicht. Wertgegenstände sollen nicht mitgenommen werden.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung für Schäden aus der Benutzung von Sauna und Dampfbad ausgeschlossen. Der Ausschluss erfasst insbesondere Sach- und Vermögensschäden (z. B. Verlust oder Beschädigung von Kleidung und Wertgegenständen) bei leichter Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ebenso die Haftung nach § 12 Abs 4.
(4) Sauna und Dampfbad können vorübergehend aus Gründen der Wartung, Reinigung oder wegen technischer Störungen nicht nutzbar sein. Eine kurzfristige Nichtverfügbarkeit berechtigt nicht zur Minderung, soweit sie zumutbar ist. Gesetzliche Minderungsrechte bei längerem Ausfall einer zugesagten Einrichtung bleiben unberührt.
(5) Die Hausbar steht allen Gästen offen. Es gilt Selbstbedienung. Der Gast hat seinen Konsum unverzüglich auf der Karte mit der aufliegenden Preisliste einzutragen. Der Konsum wird bei Abreise abgerechnet und ist abweichend von § 5 Abs 3 zu diesem Zeitpunkt zu bezahlen.
(6) Alkoholische Getränke dürfen nur von Personen konsumiert werden, die dazu nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen berechtigt sind. Aufsichtspersonen und Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich.
(7) Die Hausbar ist nach Benutzung ordentlich zu verlassen. Es gilt die Hausordnung, insbesondere die Nachtruhe. In der Hausbar gilt Rauchverbot. Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
§ 11 Gewährleistung und Mängelanzeige
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB, §§ 1096 ff ABGB). Zwingende Rechte von Verbrauchern (insbesondere § 9 KSchG) bleiben unberührt.
(2) Der Gast hat Mängel unverzüglich, bei Bezug erkennbare Mängel sofort, dem Beherberger anzuzeigen und uns Zugang zum Appartement zur Mängelbehebung zu gewähren. Wir können den Mangel auch durch Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzappartements beheben. Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, stehen ihm insoweit keine Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz zu, als Abhilfe möglich gewesen wäre. Reklamationen, die erst nach Abreise erhoben werden, können wir nicht mehr berücksichtigen, soweit eine Abhilfe während des Aufenthalts möglich gewesen wäre.
(3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung durch den Gast oder seine Begleiter zurückzuführen ist oder auf unrichtigen Angaben des Gastes (z. B. zur Personenzahl) beruht.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs, etwa Wetter- und Schneeverhältnisse, Betriebszeiten und Leistungen Dritter (z. B. Freizeit-, Lift- und Verkehrsbetriebe), Baustellen in der Umgebung oder Ausfälle öffentlicher Versorgungsnetze, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind. Gesetzliche Minderungsrechte bleiben davon unberührt, soweit der Gebrauch des Appartements dadurch tatsächlich beeinträchtigt wird.
§ 12 Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen nach ABGB und PHG. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftung kann weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
(2) Die Haftung für Sachschäden wird auf Schäden beschränkt, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere für Sachen, die wir zur Verwahrung oder Bearbeitung übernommen haben.
(3) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sach- und Vermögensschäden sowie für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen. Darüber hinaus ist unsere Haftung gegenüber Unternehmern mit dem Höchstbetrag einer bestehenden Haftpflichtversicherung oder dem doppelten Gesamtentgelt des Beherbergungsvertrags begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
(4) Für eingebrachte Sachen des Gastes gilt die gesetzliche Gastwirtehaftung (§§ 970 ff ABGB). Eine Haftung für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten besteht nur bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen, es sei denn, wir haben diese Gegenstände in Kenntnis ihrer Beschaffenheit in Verwahrung genommen oder der Schaden wurde von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldet. Ein Bewachungsvertrag für abgestellte Fahrzeuge kommt nicht zustande.
(5) Für Ausfälle oder Störungen in der Wasser-, Strom-, Heizungs- und Internetversorgung sowie für Ereignisse höherer Gewalt und Leistungen Dritter haften wir nicht, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Ansprüche des Gastes auf Preisminderung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Wir sind bemüht, bei der Behebung von Störungen behilflich zu sein.
(6) An- und Abreise sowie die Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen der Umgebung erfolgen auf eigene Verantwortung des Gastes, soweit uns nicht ein Verschulden trifft. Für Sauna und Dampfbad gilt ergänzend § 10.
(7) Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
§ 13 Internetzugang (WLAN)
(1) Soweit verfügbar, stellen wir einen unentgeltlichen WLAN-Zugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte Bandbreite oder durchgehende Verfügbarkeit besteht nicht. Der Gast darf Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
(2) Der Gast darf das WLAN nicht zum Abruf oder zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzen und keine urheberrechtlich geschützten Werke rechtswidrig vervielfältigen oder verbreiten. Bei Verstößen hat der Gast uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.
(3) Der Gast nutzt das WLAN auf eigene Gefahr. Der Datenverkehr kann unverschlüsselt erfolgen, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Für Schäden an Endgeräten des Gastes haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 14 Datenschutz und Meldepflicht
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Gastes zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere Meldegesetz 1991 und landesrechtliche Tourismusvorschriften) und zur Wahrung berechtigter Interessen nach den Bestimmungen der DSGVO und des DSG. Einzelheiten, einschließlich der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter www.linhart-obertauern.at/datenschutz. Beschwerden können an die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) gerichtet werden.
(2) Der Gast hat die für die Anmeldung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß anzugeben und auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Werbliche Kontaktaufnahmen erfolgen nur aufgrund gesonderter Einwilligung.
§ 15 Hinweis für Verbraucher: Rücktrittsrecht nach dem FAGG
Bei Buchungen, die im Fernabsatz (z. B. online, telefonisch oder per E-Mail) geschlossen werden, besteht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht, da sich der Beherbergungsvertrag auf eine Dienstleistung im Bereich der Beherbergung bezieht, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum zu erbringen ist. Ein Rücktritt ist nur nach Maßgabe des § 6 dieser AGB möglich.
§ 16 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Erfüllungsort ist der Ort des gebuchten Appartements (Ringstraße 9–11, A-5562 Obertauern).
(3) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für 8010 Graz sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
(4) Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel dieser Ort liegt (§ 14 KSchG). Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen gegenüber Unternehmern der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Gegenüber Verbrauchern genügt Textform (z. B. E-Mail).
(2) Unternehmer dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtreten. Verbraucherrechte aus zwingendem Recht bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit zulässig, die gesetzliche Regelung bzw. eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des ABGB, UGB und KSchG sowie der sonstigen einschlägigen österreichischen Gesetze.
Stand: September 2026